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   BSG, 25.10.1989 - 2 BU 82/89   

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https://dejure.org/1989,22042
BSG, 25.10.1989 - 2 BU 82/89 (https://dejure.org/1989,22042)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89 (https://dejure.org/1989,22042)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 (https://dejure.org/1989,22042)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14

    Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV

    Bei dieser Infektionskrankheit muss ebenso wie bei der BK Nr. 3101 die Infektionsquelle nicht nachgewiesen werden; vielmehr genügt der Nachweis, dass der Versicherte hinsichtlich der im Berufskrankheitentatbestand genannten Infektionskrankheit beruflich einer besonderen, das normale Maß übersteigenden Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 - Juris; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 18; BSG vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89 - Juris RdNr. 6; Römer in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VII, Stand III/2012, Anlage zur BKV zu BK Nr. 3101-3104 RdNr. 10 und 12).
  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 2/21 R

    Vorliegen der Berufskrankheit Nr. 3102; Beschäftigung in einem Waldkindergarten

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 25.10.1989 (2 BU 82/89 - HV-INFO 1990, 940 = juris RdNr 6 f) ausgeführt, dass an das Vorliegen einer BK 3102 keine anderen Anforderungen zu stellen sind als im Falle einer BK 3101.
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R

    Berufskrankheit - erhöhte Infektionsgefahr - Nahrung - Koch - Toxoplasmose

    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für die insoweit gleichgelagerte BK Nr. 3102 der Anl 1 zur BKVO (vgl BSG, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 - = HV-Info 1990, 940, 950).
  • LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 226/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Es muss kein Nachweis einer bestimmten Infektionsquelle erfolgen, wenn die Gefahr einer Infektion durch die beruflichen Verhältnisse deutlich größer ist, als das Risiko im privaten Bereich zu erkranken bzw. die Klägerin bei der Tätigkeit einer besonderen über das normale Maß hinausgehenden Erkrankungsgefahr ausgesetzt war (siehe BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2014 - L 2 U 131/11

    Borrelien/Infektion - Zecke - Lyme-Borreliose - Tierärztin - Übertragung durch

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine BK 3102 vorliegt, sind grundsätzlich die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie sie für die BK 3101 (Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte u.a. im Gesundheitsdienst tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war) gelten (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989, Az. 2 BU 82/89, zitiert nach juris, und Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, S. 761).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - L 6 U 538/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKVO Anl 1 Nr 3102 -

    Insoweit bedarf es keines Nachweises einer bestimmten Infektionsquelle, wenn der betrieblichen Gefahr einer Infektion im Verhältnis zum Risiko, im privaten Bereich zu erkranken, ein deutliches Übergewicht beizumessen ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03; Bayerisches LSG, Urteil vom 03.12.2003 - L 2 U 26/02; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.1997 - L 7 U 199/95; BSG, Beschluss vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89; vergleiche auch zu § 31 Beamtenversorgungsgesetz [BeamtVG]: VG Augsburg, Urteil vom 26.03.2009 - Au 2 K 08.1789; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.04.2008 - 5 LA 178/07; VG Ansbach, Urteil vom 29.01.2008 - AN 1 K 07.00217; BVerwG, Urteil vom 09.11.1960 - VI C 144.58).
  • LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 VS 54/97

    Anwendbarkeit; Anwendung; Auslandseinsatz; Auslandsreise; Berufskrankheit;

    Insoweit gelten hinsichtlich der nachzuweisenden Tatsachen die selben Grundsätze wie sie oben für die gleichgelagerte BK Nr. 3101 der Anl 1 zur BKVO (vgl BSG, 4. Mai 1999, aaO; 25. Oktober 1989, 2 BU 82/89) dargelegt wurden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2015 - L 6 U 49/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Dabei ist zu prüfen, ob die Infektionsgefahr nach der Art, Häufigkeit und Dauer der vom Versicherten verrichteten gefährdenden Handlungen gegenüber der Gesamtbevölkerung nicht nur geringfügig, sondern in besonderem Maße erhöht ist (vgl. BSG, Urt. v. 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - zitiert nach Juris, Rdnr. 24), sodass der Gefahr in der versicherten Tätigkeit gegenüber derjenigen im privaten Bereich ein deutliches Übergewicht zukommt (BSG, Urt. v. 25.10.1989 - 2 BU 82/89 - Juris).
  • LSG Bayern, 03.12.2003 - L 2 U 26/02

    Anerkennung einer Borreliose als Berufskrankheit; Nacheis der

    Hierbei gilt bei der Berufskrankheit Nr. 3102 der Anlage zur BKVO ebenso wie bei der Nr. 3101 die Besonderheit, dass es für die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen versicherter Tätigkeit und der betreffenden Krankheit ausreicht, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist (vgl. BSG Beschluss vom 25.10.1989, Az.: 2 BU 82/89).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 3 U 53/09
    Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen BK ist zunächst, dass der Betroffene bei der nach § 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) versicherten Beschäftigung einer besonderen, über das normale Maß hinaus gehenden Infektionsgefahr ausgesetzt gewesen ist (BSG, Beschluss vom 25. Oktober 1989 - 2 BU 82/89 - juris) und es tatsächlich zu einer Infektion gekommen ist.
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